Zitat von: U. Gundelach Hallo jrohr und willkommen im ITSCO-Supportforum!
Leider ist es in diesem Fall jedoch so, dass der Kauf zu lange zurückliegt, als das hier ein Gewährleistungsfall geltend gemacht werden könnte. Sehen Sie auch gern die AGB auf unserer Homepage:
https://www.itsco.de/agb
Ja, ich habe jetzt in den AGB gesehen, dass die Gewährleistung auf ein Jahr gekürzt ist, was wohl prinzipiell beim Gebrauchtgüterverkauf erlaubt ist. Das macht Gebrauchtkaufen zu einem zweischneidigen Schwert, denn meine Erfahrung ist, dass bei elektronischen Geräten ziemlich oft Fehler auftreten, wo der Händler/Hersteller gefragt ist. Im Moment sind bei dreien meiner Laptops praktisch gleichzeitig die Festplatten ausgefallen. Nur gut, dass ich bei den beiden anderen, die ich neu von Reichelt gekauft hatte, die vollen zwei Jahre Anspruch habe, sodass das ganze finanziell halbwegs verschmerzbar ist. Schade, denn ssowohl aus ökologischen wie ökonomischen Gründen ziehe ich es eigentlich vor, mir Dinge gebraucht zu kaufen.